FORDERUNGSINKASSO
Willkommen beim Forderungsinkasso der
ANWALTSKANZLEI BECKER
Sie haben fällige Forderungen die vom Schuldner nicht oder nicht vollständig gezahlt werden?
Rechtsanwalt & Dipl.-Betriebswirt Karl Becker
übernimmt für Unternehmer und Privatpersonen das vorgerichtliche und gerichtliche Forderungsinkasso
und gegebenenfalls die zwangsweise Beitreibung der Forderungen durch den Gerichtsvollzieher.
Bitte wählen Sie.
Vorgerichtliches Inkasso
Das vorgerichtliche Inkasso umfasst die Zahlungserinnerung, die fristgebundene Mahnung oder die fristgebundene Mahnung und die Einforderung der Rechtsverfolgungskosten.
Gerichtliches Inkasso
Das gerichtliche Inkasso umfasst den Mahnbescheidantrag, den Vollstreckungsbescheidantrag, den Mahn- und Vollstreckungsbescheidantrag oder das Klageverfahren.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung umfasst die Kontopfändung, die Gehaltspfändung, die Pfändung in das unbewegliche Vermögen oder die Bargeld- und Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher.