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LEISTUNGEN
BERATUNG


Rechtsanwalt Becker berät Sie bundesweit zu allen Fragen des Privat- und Wirtschaftsrechts.

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Die Erstberatung ist insbesondere für alle Fragestellungen zu alltäglichen Problemen, insbesondere zum Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht und Vertragsrecht geeignet.

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Die Onlineberatung ist insbesondere für alle Ratsuchende geeignet, die zur Vorbereitung außergerichtlicher oder gerichtlicher Verhandlungen einen Rechtsrat "schwarz auf weiß" wünschen.

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VERTRETUNG


Rechtsanwalt Becker vertritt Sie bundesweit vorgerichtlich und gerichtlich vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht.

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Eine vorgerichtliche anwaltliche Vertretung ist insbesondere bei komplexen und rechtlich schwierigen Sachverhalten sowie eines zu erwartenden Rechtsstreits sinnvoll. Rechtsanwalt & Dipl.-Betriebswirt Karl Becker vertritt Sie insbesondere zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Baurecht, Datenschutzrecht, Erbrecht, Internetrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und WEG-Recht.

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Vor dem Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht ist eine Selbstvertretung nicht möglich, da vor diesen Gerichten Anwaltszwang besteht. Auch vor dem Amtsgericht und dem Arbeitsgericht ist eine anwaltliche Vertretung insbesondere bei komplexen und rechtlich schwiegen Sachverhalten empfehlenswert.    

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